Neureglungen bei Fördermitteln für Ökoheizungen und Solarspeicher
Bei den Fördermitteln für Ökoheizungen und Solarstromspeicher gelten seit diesem Jahr neue Gesetze. Darauf weisen die Experten von Zukunft Altbau hin. Aufmerksam müssen Immobilienbesitzer demnach auch hinsichtlich der Energieausweise sein.

Stuttgart - Auch in diesem Jahr müssen Hauseigentümer gesetzliche Änderungen beachten. So haben am 1. Juli 2018 die ersten Pflicht-Energieausweise für Altbauten ihre Gültigkeit verloren. Für die energetische Sanierung gilt: Beim Umstieg auf erneuerbare Energien gelten bereits seit Jahresbeginn neue Regelungen: Das gilt für die staatlichen Fördermittel für Ökoheizungen und Solarstromspeicher. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm.
Neue Fristen bei Fördermitteln für Ökoheizungen
Wollen Eigentümer die Wärmeversorgung ihres Gebäudes auf erneuerbare Energien umstellen, können sie auch in diesem Jahr Förderzuschüsse des Bundes erhalten. Bei der Antragstellung für Ökoheizungen gilt allerdings seit diesem Jahr eine neue Frist. So müssen Hauseigentümer bereits vor dem Kauf ihrer Erneuerbaren-Energien-Heizung den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Bisher reichte es aus, die Fördermittel innerhalb von neun Monaten nach dem Kauf der neuen Heizung zu beantragen. Die Förderhöhe aber bleibt gleich.
Gültigkeit von Energieausweisen prüfen
2018 ist auch das Jahr, in dem die ersten Pflicht-Energieausweise ihre Gültigkeit verloren haben. Hauseigentümer sollten daher prüfen, ob sie noch in diesem Jahr einen neuen Ausweis beantragen müssen. Betroffen sind alle vor 1966 gebauten Häuser, die neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Sie benötigen seit Juli 2008 einen Energieausweis mit zehnjähriger Laufzeit. Seit 1. Juli 2018 müssen die ersten obligatorischen Ausweise also erneuert werden. Für Hauseigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind die Ausweise nicht verpflichtend. Steht jedoch ein Nutzerwechsel bevor, muss neuen Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden. Energieausweise für Gebäude, die nach 1966 errichtet wurden, verfallen ab nächstem Jahr Schritt für Schritt.
Zuschuss für Stromspeicher: Hohe Nachfrage – begrenzte Fördermittel
Finanzielle Fördermittel vom Bund gibt es auch beim Kauf von Solarstromspeichern. Eigentümer kleinerer und mittlerer Solaranlagen können beim Erwerb eines entsprechenden Stromspeichers die zinsverbilligten Kredite der staatlichen KfW Bankengruppe in Anspruch nehmen. Das Förderprogramm läuft jedoch Ende des Jahres aus. Bis dahin können Privatpersonen und Unternehmen den Kredit mit einem zehnprozentigen Tilgungszuschuss beantragen. Der Zuschuss sank um drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Nachfrage meist hoch, die Fördermittel jedoch begrenzt. Interessierte sollten sich bei der Antragstellung beeilen, so die Experten von Zukunft Altbau und weisen darauf hin, dass in mehreren Bundesländern alternative Förderprogramme angeboten werden, z.B. in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen.
Heizölpreise nach Bundesländern im Vergleich